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Handels- & Gesellschaftsrecht Im Handelsrecht beraten und vertreten wir Sie insbesondere bei
- der Erstellung von Verträgen mit Ihren Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern
- der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Ihren Verkauf, Ihren Einkauf oder Ihre Dienstleistungen
- der Erstellung handelsrechtlicher Vollmachten (Handlungsvollmacht, Prokura, etc.)
- im Bereich des Handelsvertreterrechts
Im Gesellschaftsrecht beraten und vertreten wir Personen- und Kapitalgesellschaften in sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Unsere Beratung in diesem Bereich beginnt optimalerweise bereits vor der Gründung des Unternehmens.
- Wahl der optimalen Rechtsform für Ihr Unternehmen
- Erstellung von Gesellschaftsverträgen
- Erstellung von Unternehmensverträgen (z.B. Ergebnisabführungsverträgen)
- Vorbereitung von Beschlüssen
- gesellschaftsrechtliche Gestaltungen, insbesondere unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten
Bitte beachten Sie auch folgende Rechtsgebiete:
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