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Handels- & Gesellschaftsrecht

Im Handelsrecht beraten und vertreten wir Sie insbesondere bei

  • der Erstellung von Verträgen mit Ihren Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern
  • der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Ihren Verkauf, Ihren Einkauf oder Ihre Dienstleistungen
  • der Erstellung handelsrechtlicher Vollmachten (Handlungsvollmacht, Prokura, etc.)
  • im Bereich des Handelsvertreterrechts

 

Im Gesellschaftsrecht beraten und vertreten wir Personen- und Kapitalgesellschaften in sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Unsere Beratung in diesem Bereich beginnt optimalerweise bereits vor der Gründung des Unternehmens.

  • Wahl der optimalen Rechtsform für Ihr Unternehmen
  • Erstellung von Gesellschaftsverträgen
  • Erstellung von Unternehmensverträgen (z.B. Ergebnisabführungsverträgen)
  • Vorbereitung von Beschlüssen
  • gesellschaftsrechtliche Gestaltungen, insbesondere unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten

Bitte beachten Sie auch folgende Rechtsgebiete:











Rechtsanwälte Engel und Paschhoff

Ihr Ansprechpartner:

Andreas Paschhoff